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FAQ für Studierende

Allgemeines

Bitte melden Sie Veränderungen Ihrer persönlichen Daten im Sekretariat Ihrer Studienrichtung

Bei allgemeinen technischen Problemen (z.B. Verlust der Zugangsdaten, Schwierigkeiten bei der Einrichtung der Software) wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden des Rechenzentrums. Die Kontaktdaten finden Sie hier. Bei Anliegen zur Lernplattform Online Campus wenden Sie sich bitte an den E-Learning-Beauftragten. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Bei Krankheit in der Theoriephase ist kein Anruf an der Staatliche Studienakademie Breitenbrunn erforderlich.Sie senden die Nachweise für die Krankschreibung per E-Mail an das zuständige Sekretariat.

Für die Studienrichtungen:

  • Bildung und Erziehung in der Kindheit
  • Hilfen zur Erziehung
  • Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit

senden Sie die Krankschreibung bitte an diana.weigelt@ba-sachsen.de .

Die Nachweise für die Krankschreibung für die Studienrichtungen

  • Begleitung von Menschen mit Behinderung
  • Soziale Dienste

senden Sie bitte per E-Mail ebenso an das zuständige Sekretariat (ines.weidauer@ba-sachsen.de).

Sollten Sie kurzfristig vor einer Prüfung erkranken, müssen Sie das Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit ausgefüllt beim Prüfungsamt einreichen. Das Original der Krankschreibung muss dem Dualen Praxispartner zugesendet werden. In der Praxisphase muss keine Krankschreibung an die Staatliche Studienakademie Breitenbrunn gesendet werden.

Bitte beantragen Sie eine Freistellung mit Erläuterung des triftigen Hinderungsgrundes bei Ihrer zuständigen Studienrichtungsleitung. Bei einer Freistellung, die länger als für einen Tag beantragt wird, muss zuerst der Duale Praxispartner zustimmen.

Sie erhalten Ihre Bescheinigung im Sekretariat bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin für Ihre Studienrichtung. Bitte reichen Sie Ihre Dokumente zeitnah ein, um eine fristgerechte Bearbeitung zu ermöglichen.

Sie erhalten Ihre Studienbescheinigung über die Online-Plattform Campus-Dual. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre erste Studienbescheinigung frühestens zum 01. Oktober (Studienbeginn) erhalten können.

An der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn gilt eine Richtlinie zum Diskriminierungsschutz. Dort werden sowohl Ansprechpartner_innen benannt als auch ein Beschwerdeverfahren skizziert.

Sie werden während Ihres Studiums durch die jeweilige Studienrichtungsleitung bzw. durch die Dozierenden im jeweiligen Modul betreut. Alle wichtigen Informationen erhalten Sie im Rahmen der zentralen Stundenplanungsmodule durch Ihre Studienrichtungsleitung. Die weiteren Ansprechpartner_innen der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn finden Sie hier.

Die Studienfahrt erfolgt im fünften Theoriesemester Ihres Studiums. Sie erhalten zum Ende des zweiten Theoriesemesters alle notwendigen Informationen zu Inhalten, möglichem Ablauf und dem Termin. Sie planen die Studienfahrt unter Berücksichtigung der genannten Rahmenbedingungen selbstständig. Die Studienrichtungsleitung unterstützt und berät Sie in Ihrem Planungsvorhaben.

Die Studienfahrt wird hauptsächlich durch die Studierenden selbst finanziert. Die Studienakademie bezuschusst jedoch jede Studienfahrt entsprechend der Studierendenzahlen.

Prüfungen

Die Prüfungsbelange im Studiengang Soziale Arbeit werden durch die Prüfungsordnung geregelt. Haben Sie weiterführende Fragen (z.B. was Sie tun müssen, wenn Sie eine Prüfung nicht bestanden haben, sich Fragen bezüglich des Prüfungsergebnisses stellen oder Sie Schwierigkeiten mit der Einhaltung von Prüfungs- und Abgabefristen haben), wenden Sie sich bitte zu den Sprechzeiten oder per E-Mail an das Prüfungsamt (Anne Scherf und Torsten Hesse). Die Sprechzeiten hängen an der Tür des Prüfungsamtes aus.

Bachelorarbeit

Die Rahmenbedingungen der Bachelorarbeit sind im Studiengang Soziale Arbeit in der Prüfungsordnung unter Abschnitt 3 geregelt.

Die Rahmenbedingungen der Bachelorarbeit sind im Studiengang Soziale Arbeit in der Prüfungsordnung unter Abschnitt 3 geregelt. Die Abstimmung zum Thema der Bachelor-Thesis erfolgt i.d.R. im Verlauf des fünften Semesters. Es ist zu beachten, dass jede/r Gutachter_in nur in begrenztem Umfang für die Korrektur von Bachelorarbeiten zur Verfügung steht. Der verbindliche Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Thesis ist zu Beginn des sechsten Theoriesemesters einzureichen.

Füllen Sie das Dokument vollständig aus. Achten Sie insbesondere auf die korrekte Angabe der Kontaktdaten Ihrer Gutachter_innen sowie deren hochschulische Qualifikation.

Das Theoriegutachten kann durch alle Lehrenden an der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn erstellt werden. Interne sowie externe Lehrbeauftragte können gleichermaßen eine Betreuung übernehmen. Praxisgutachter_innen sind Mitarbeitende Ihrer Praxisstelle, die nachweisen können, dass sie mindestens das Qualifikationsniveau vorweisen können, welches Sie erreichen wollen.

Die Bearbeitungszeit kann auf schriftlichen Antrag des/ der Studierenden aus Gründen, die er/ sie nicht zu vertreten hat, um höchstens einen Monat verlängert werden. Der Antrag ist vor Ablauf der Bearbeitungsfrist beim Prüfungsausschuss einzureichen. Der Prüfungsausschuss kann von dem/ der Studierenden eine schriftliche Stellungnahme des Dualen Praxispartners oder der Gutachter_innen zu dem Antrag auf Verlängerung verlangen. Bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit ist unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen.

Das Prüfungsamt informiert die Studierenden nach Abschluss der Verteidigungsplanung über das Datum der Verteidigung über Campus Dual.

Verteidigungen sind grundsätzlich öffentlich. Während der Verteidigung sitzen i.d.R. die beiden Gutachter_innen im Raum. Ergänzend kann es notwendig sein, dass ein Lehrender der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn beisitzt. Dieser übernimmt den Prüfungsvorsitz, soweit der/ die Theoriegutachter_in kein/e Professor/in der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn ist.

Die Gesamtnote der Bachelorprüfung wird aus dem mit der Zahl der Credits des jeweiligen Moduls gewichteten arithmetischen Mittel aller Modulnoten gemäß Studienablaufplan einschließlich der Note der Bachelorarbeit gebildet. Die Bekanntgabe erfolgt durch die Notenbescheinigung auf der Plattform Campus Dual.

Die Notenbekanntgabe erfolgt nach der Verteidigung.

Die Studierenden sind „zur Anfertigung der Thesis“ von ihren „sonstigen Aufgaben und Pflichten, insbesondere gegenüber dem Praxispartner, freizustellen“ (Prüfungsordnung, § 19 Absatz 2). Gemäß Prüfungsordnung sind all jene ergänzenden Nebenabreden, die dem Zweck dienen, Studierende während der zwölfwöchigen Bearbeitungszeit der Thesis nicht von ihren sonstigen Aufgaben und Pflichten freistellen zu müssen, nicht zulässig.

Freizeitaktivitäten on / off Campus

Beachten Sie bitte die aktuellen Aushänge im Gebäude der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn.

Auf dem Campus der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn stehen Ihnen ein Volleyballplatz, Tischtennisplatten, ein Grillplatz, ein Studentenclub sowie eine Büchertauschzelle zur Verfügung. Zudem besteht die Möglichkeit, selbst aktiv zu werden: Sie können in den medienpädagogischen Laboren musizieren, experimentieren, handwerken, Podcasts, Videos oder eigene Filme produzieren. Es liegt an Ihnen: Experimentieren Sie - probieren Sie sich aus - gründen Sie eine Band - nehmen Sie Podcasts auf - drehen Sie Videos - Es ist Ihr Campus!

In Breitenbrunn und Umgebung gibt es diverse Freizeitangebote. Aktuelle Infos finden Sie in den Aushängen in den Gebäuden der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn, im Online-Campus unter „StuRa-Board“ sowie auf den Websites der Sportvereine. Neben verschiedenen Sportangeboten in der Turnhalle in Breitenbrunn, stehen Ihnen Angebote im Sportpark Rabenberg und der ansässigen Sportvereine zur Verfügung. Auch die Badegärten Eibenstock, das Kino in Schwarzenberg sowie diverse Wanderrouten und Skigebiete können Sie nutzen.

Engagement

Erster Ansprechpartner für studentisches Engagement und Selbstorganisation ist der Studierendenrat. Ebenso können Sie sich an die entsprechenden Studienrichtungsleiter_innen, die Studienleitung sowie die Verwaltung wenden. Wir alle profitieren von einem lebendigen Campusleben: Engagieren Sie sich!

Erster Ansprechpartner für studentisches Engagement und Selbstorganisation ist der Studierendenrat. Ebenso können Sie sich an die entsprechenden Studienrichtungsleiter_innen, die Studienleitung sowie die Verwaltung wenden. Wir alle profitieren von einem lebendigen Campusleben: Engagieren Sie sich!

Studierende der Dualen Hochschule sind berechtigt, an den sächsischen und deutschen Hochschulmeisterschaften teilzunehmen. Bei Interesse und Fragen zu sportlichen Wettkämpfen wenden Sie sich bitte an die Beauftragte für Hochschulsport an der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn – Prof.in Dr. Sandra Zabel (sandra.zabel@ba-sachsen.de).

Die Wahl der Interessenvertreter der Studierenden erfolgt zu Beginn des Studiums in den einzelnen Kursen. Um sich über die Wahlordnung zu informieren, kontaktieren Sie bitte den aktiven Studierendenrat.

Beratung

Aktuell stellt der Studiengang Soziale Arbeit in Eigenregie für Studierende ein Angebot psychosozialer Beratung zur Verfügung. Gemeinsam können Handlungsmöglichkeiten zur Bewältigung aktueller Herausforderungen besprochen werden. Im Fokus steht stets ein erfolgreicher Abschluss des Studiums. Beratungsanlässe können einerseits studienspezifische Themen wie z. B. Lern- und Arbeitsstörungen, Lern- und Prüfungsängste, Prokrastination, Arbeitsstrukturierung, Probleme bei Entscheidungsfindung, Motivationsprobleme oder Selbstorganisation sein. Andererseits können persönliche Konfliktsituationen (z. B. Partnerschaftsprobleme, Trennungsbewältigung, Ablösungsprobleme, Suchtprobleme, Kontaktschwierigkeiten, Vereinbarkeit von Familie / Job / Studium, Ängste und Hemmungen) thematisiert werden. Psychotherapeutische Gespräche und Interventionen können im Rahmen dieses Beratungssettings nicht geleistet werden.

Als Berater_innen stehen Ihnen Prof.in Dr. Zabel, Prof.in Dr. Riegel, Prof.in Dr. Kaiser-Wilhelm sowie Annegret Jansen zur Verfügung.

Duale Praxispartner

In solch einem Fall sollten Sie immer zuerst das Gespräch mit Ihrem Dualen Praxispartner suchen. Sollte sich hier keine einvernehmliche Lösung finden, kontaktieren Sie bitte Ihre/n Studienrichtungsleiter_in und bitten um Unterstützung und ggf. Rücksprache mit dem Dualen Praxispartner. Generell gilt, dass das Eigenverantwortliche Lernen seitens der Dualen Praxispartner (u.a. geregelt in § 4 der Praxispartnerordnung) als elementarer Bestandteil des Studiums in den Praxisphasen so zu gewähren ist, dass Studierenden auch ein konzentriertes Arbeiten (Ruhe, längere Arbeitsphasen, angemessene Lernatmosphäre) ermöglicht wird. Die konkreten Absprachen, die dies ermöglichen, sind zwischen dem Dualen Praxispartner und den Studierenden individuell zu treffen. Nebenabreden, die Studierende in ihrem Eigenverantwortliche Lernen beschneiden, sind gemäß Praxispartnerordnung unzulässige ergänzende Nebenabreden. In den Akkreditierungsverfahren der Studiengänge wurde festgelegt, dass der Workload des Studiums auf Theorie- und Praxisphasen verteilt werden muss, weil sonst die Studienziele nicht in sechs Semestern zu erreichen sind. Durch das Eigenverantwortliche Lernen sollen sich die Studierenden selbstorganisiert und individuell in Stoffgebiete einarbeiten. Der Workload des Eigenverantwortlichen Lernens in den Praxisphasen ist demnach nicht als fakultative Lernzeit konzipiert, sondern stellt einen elementaren und notwendigen Bestandteil der einzelnen Module dar. Nur wenn Sie als Studierende während der Praxisphase im eigenverantwortlichen Lernen die Möglichkeit erhalten, die in den theoretischen Grundlagenmodulen erarbeiteten Inhalte reflektierend auf die Praxis zu transferieren, können sie die Modul- und Studienziele auch erreichen.

Wird Ihnen das Fremdpraktikum versagt, verstößt der Duale Praxispartner gegen die Studienordnung. Ein duales Studium der Sozialen Arbeit bedarf unbedingt der Möglichkeit, ein anderes Handlungsfeld praktisch kennenzulernen. Alle Dualen Praxispartner verpflichten sich sowohl im Rahmen des Verfahrens zur Anerkennung als Dualer Praxispartner (§ 4 Abs. 1 der Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung und Anforderungen von Praxispartnern an der Berufsakademie Sachsen) als auch bei der Unterzeichnung des Studienvertrages (vgl. § 2 des Studienvertrages) zur Vermittlung der Studieninhalte, unter die auch die methodische Vertiefung in einem weiteren Arbeitsfeld fällt. Nur bei entsprechender fachlicher Begründung seitens des Dualen Praxispartners gegenüber der/dem zuständigen Studienrichtungsleiter_in und entsprechender Bewilligung können Ausnahmeregelungen festgelegt werden.

Die Auswahl der Fremdpraktikumsstelle soll dabei im Einvernehmen mit dem Dualen Praxispartner bzw. dem Träger erfolgen. Insbesondere dann, wenn es in einer ergänzenden Nebenabrede so vereinbart wurde, können Duale Praxispartner Ihnen innerhalb oder außerhalb der Einrichtung eine bestimmte Stelle zuweisen, wenn diese in einem anderen Arbeitsfeld liegt und den Anforderungen entspricht. Ein Stellentausch von Studierenden verschiedener Arbeitsfelder bietet sich an. Generell kann das Fremdpraktikum im In- und im Ausland absolviert werden. Durch das Fremdpraktikum entsteht im Übrigen kein neues Arbeits- bzw. Studienverhältnis. Das Studienverhältnis bleibt bestehen. Die vertraglich festgelegte Studienvergütung wird ebenso weitergezahlt, wie bestehende Versicherungen fortlaufen.

Der Duale Praxispartner ist nicht verpflichtet, Sie für die Teilnahme an den Studierendenratssitzungen freizustellen. Die Termine sollten so festgelegt werden, dass der Einrichtungs- und Studienbetrieb durch die Teilnahme an Sitzungen nicht gestört wird.

Bei Schwierigkeiten und Problemen mit Ihrem Dualen Praxispartner versuchen Sie zunächst, das Anliegen offen anzusprechen und innerhalb Ihrer Einrichtung eine Lösung herbeizuführen. Ist dies nicht möglich, wenden Sie sich bitte an Ihre Studienrichtungsleitung.

Bei Schwierigkeiten und Problemen mit Ihrem Dualen Praxispartner versuchen Sie zunächst, das Anliegen offen anzusprechen und innerhalb Ihrer Einrichtung eine Lösung herbeizuführen. Ist dies nicht möglich, wenden Sie sich bitte an Ihre Studienrichtungsleitung.

Auslandsaufenthalt

Da die Theorie- und Praxisphasen eng aufeinander abgestimmt sind, besteht nicht die Möglichkeit einzelne Theoriephasen im Ausland zu absolvieren. Es ist indes möglich, das Fremdpraktikum für einen Auslandsaufenthalt zu nutzen. Hier kann man nicht nur neue spannende Eindrücke sammeln, sondern auch Fremdsprachenkenntnisse auffrischen und interkulturellen Kenntnisse erweitern. Zu Fördermöglichkeiten und Unterstützung bei der Organisation des Auslandsaufenthalts können Sie sich hier informieren.

Aktuell unterhält die Staatliche Studienakademie Breitenbrunn im Studiengang Soziale Arbeit Auslandskooperationen mit Projektpartnern in Frankreich, Finnland und den USA. Auf dem Schwarzen Brett im Online Campus können Sie die Reisetagebücher früherer Auslandsreisen von Studierenden lesen.

Praxisdokumente

Der Reflexionsbericht und die ausgefüllten Formblätter zum Eingangs- und Abschlussgespräch sind im 1.-3. Semester zusammen getackert im Prüfungsamt abzugeben (bitte keine Schnellhefter, Mappen, Ringbindungen o. Ä. verwenden). Im 4.-5. Semester erfolgt die Abgabe direkt bei der mündlichen Praxisprüfung.

Das Dokument ist im Sekretariat abzugeben. Machen Sie sich vor Abgabe eine Kopie für Ihre Unterlagen.

Das Prüfungsamt informiert die Studierenden über Abgabedatum und -ort zum jeweiligen Reflexionsbericht. Der Reflexionsbericht und die ausgefüllten Formblätter zum Eingangs- und Abschlussgespräch sind zusammen getackert (oben links) im Prüfungsamt abzugeben (bitte keine Schnellhefter, Mappen, Ringbindungen o. Ä. verwenden). Am Tag der Abgabe ist auch die Bescheinigung des Dualen Praxispartners über die planmäßige Durchführung des praktischen Studienabschnittes im Briefkasten des Sekretariates des Studiengangs „Soziale Arbeit“ (Raum 157) einzuwerfen.

Die Dokumente fließen nicht in die Bewertung ein. Sie dienen zur Orientierung und Einsichtnahme in die berufliche Entwicklung des Studierenden durch die Studienrichtungsleitung.

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