Prof. Dr. Diana Kaiser
SR Leiterin – Hilfen zur Erziehung, Beauftragte für Inklusion
Standort Breitenbrunn
Telefon | 037756 / 70-353 |
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Raum | 219 |
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums sind Sie als Bachelor of Arts (BA) in der Studienrichtung Hilfen zur Erziehung für eine pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen qualifiziert, die einen erhöhten Erziehungsbedarf erfordert, der meist auf familiäre Belastungsfaktoren - insbesondere Bindungsprobleme und frühkindliche Entwicklungsstörungen - zurückzuführen ist. Durch eine angemessene erzieherische Einflussnahme auf die Kinder und Jugendlichen werden Lernprozesse initiiert, die zu einer Verhaltensmodifikation der Klienten beitragen können. Daneben befähigt das Studium zu konzeptionellen, leitenden und beratenden Tätigkeiten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Durch die Vermittlung folgender Lehrinhalte soll das oben beschriebene Kompetenzprofil aufgebaut werden:
Durch das generalistisch ausgelegte Studium der Sozialen Arbeit wird zugleich die Qualifikation erworben, auch in allen anderen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig zu werden. Details können der Studien- und Prüfungsordnung entnommen werden.
Von Studienordnung mit Modulhandbuch bis Prüfungsplan - alle aktuellen Dokumente für das Studium sind online verfügbar.
Der entsprechende Bachelor of Arts (BA) verfügt über Kompetenzen für eine Tätigkeit als qualifizierte Fachkraft oder als Führungskraft in der Kinder- und Jugendhilfe. Als Arbeitgeber kommen u.a. in Frage:
Mögliche Einsatzgebiete sind u.a.:
Da in drei Jahren ein qualifizierter Studienabschluss mit Integration von 1 1/2 Jahren Praxis erreicht werden soll, sollten die Bewerber die Bereitschaft für ein intensives Studium mitbringen. Die Tätigkeit im Breich Hilfen zur Erziehung erfordert ein hohes Maß an Geduld, Belastbarkeit, pädagogischem Einfühlungsvermögen, Beziehungsfähigkeit, Neugier und Kreativität, aber auch die Fähigkeit, sich mit rechtlichen Grundlagen und angestrebten organisatorischen Veränderungen auseinander zu setzen. Die Fähigkeit zu abstraktem und vernetztem Denken ist insbesondere für die Theorie-Praxis-Integration von Vorteil.
Absolventen, die ab dem Wintersemester 2015/2016 immatrikuliert worden sind und den Bachelor-Abschluss in dem Bachelor-Studiengang „Soziale Arbeit“ erworben haben, wird die Staatliche Anerkennung als
bzw.
gem. § 1 Absatz 4 und 5 SächsSozAnerkG durch die Berufsakademie Sachsen – Staatliche Studienakademie Breitenbrunn erteilt.
Absolventen, die ab dem Wintersemester 2015/2016 immatrikuliert worden sind, können die entsprechende Staatliche Anerkennung auch beantragen, wenn Ihnen bereits eine Urkunde als Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter vorliegt.
Der Antrag folgt den Modalitäten, die bei der Zeugnisübergabe zur staatlichen Anerkennung bekannt gegeben wurden. Sollte Ihnen bereits eine Urkunde als Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter vorliegen, ist diese an die Berufsakademie Sachsen – Staatliche Studienakademie Breitenbrunn zurückzuführen.
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