Prof. Dr. Sandra Zabel
SR-Leiterin Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit
Standort Breitenbrunn
Telefon | 037756 / 70-359 |
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Raum | 113 |
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Soziale Arbeit im Bereich der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit ist auf die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendverbänden, Schulen, Einrichtungen der Jugendberufshilfe oder auf mobile Einsatzorte ausgerichtet.
Mögliche Praxisstellen haben ihre rechtliche Verortung in den §§11-14 des SGB VIII.
Neben den allgemeinen Modulen zur Sozialen Arbeit und ihren Bezugswissenschaften wird durch die Vermittlung folgender studienrichtungsspezifischer Lehrinhalte besonders auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vorbereitet:
Von Studienordnung mit Modulhandbuch bis Prüfungsplan - alle aktuellen Dokumente für das Studium sind online verfügbar.
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums sind Absolvent_innen als Bachelor of Arts Soziale Arbeit (BA) vor allem für eine professionelle Tätigkeit in der offenen und verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit bzw. mit sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten Jugendlichen qualifiziert. Des Weiteren befähigt das Studium insbesondere zu konzeptionellen, spiel- und erlebnispädagogischen und beratenden Tätigkeiten in Einrichtungen der Kinder- und Jugend(verbands-)arbeit, der Schulsozialarbeit, der Jugendberufshilfe sowie der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund.
Durch das generalistisch ausgelegte Studium der Sozialen Arbeit wird zugleich die Qualifikation erworben, auch in allen anderen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig zu werden. Details können der Studien- und Prüfungsordnung sowie dem Modulhandbuch entnommen werden.
Da in drei Jahren ein qualifizierter Studienabschluss mit Integration von eineinhalb Jahren Praxis erreicht werden soll, sollten die Bewerber die Bereitschaft für ein intensives Studium mitbringen. Die Tätigkeit im Bereich Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit erfordert ein hohes Maß an Kreativität, Flexibilität, Belastbarkeit, pädagogisches Einfühlungsvermögen, Beziehungsfähigkeit und körperliche Fitness, aber auch die Fähigkeit, sich mit rechtlichen und konzeptionellen Grundlagen und Finanzfragen auseinander zu setzen. Die Fähigkeit zu abstraktem und vernetztem Denken ist insbesondere für die Theorie-Praxis-Integration von Vorteil.
Absolventen, die ab dem Wintersemester 2015/2016 immatrikuliert worden sind und den Bachelor-Abschluss in dem Bachelor-Studiengang „Soziale Arbeit“ erworben haben, wird die Staatliche Anerkennung als
bzw.
gem. § 1 Absatz 4 und 5 SächsSozAnerkG durch die Berufsakademie Sachsen – Staatliche Studienakademie Breitenbrunn erteilt.
Absolventen, die ab dem Wintersemester 2015/2016 immatrikuliert worden sind, können die entsprechende Staatliche Anerkennung auch beantragen, wenn Ihnen bereits eine Urkunde als Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter vorliegt.
Der Antrag folgt den Modalitäten, die bei der Zeugnisübergabe zur staatlichen Anerkennung bekannt gegeben wurden. Sollte Ihnen bereits eine Urkunde als Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter vorliegen, ist diese an die Berufsakademie Sachsen – Staatliche Studienakademie Breitenbrunn zurückzuführen.
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