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FAQ für Studierende

Bewerbung

Eine Bewerbung um einen Studienplatz ist grundsätzlich jeweils bis zum 30. September eines Jahres möglich. Die Immatrikulation erfolgt jeweils zum 01. Oktober eines Jahres. Es gibt indes seitens der Dualen Praxispartner häufig Bewerbungsfristen mit Blick auf den Studienvertrag.

Der Zugang zur Dualen Hochschule Sachsen wird durch § 18 des Sächsischen Hochschulgesetzes geregelt. Verfügen Sie über kein Abitur, können Sie hier nachlesen, ob Ihre Qualifikation ebenso für den Zugang zur Hochschule berechtigt. Sind Sie sich unsicher, ob Ihre Qualifikation den Anforderungen entspricht, können Sie Ihre Nachweise zur Prüfung am Studienstandort einreichen.

Bei im Ausland erworbenen schulischen Abschlüssen wird die Gleichwertigkeit dieser Vorbildung mit den deutschen Anforderungen für ein Studium an der Dualen Hochschule geprüft. Diesbezüglich ist ein eigener Antrag auf Anerkennung der Hochschulzugangsqualifikation bei der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn zu stellen. Neben diesem Antrag ist ein Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache erforderlich. Welche Prüfungen und Nachweise anerkannt werden, entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt.

Bitte kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 037756 / 700. Sie werden anschließend an die zuständigen Ansprechpartner_innen weitergeleitet. Nutzen Sie hierfür auch unsere telefonische Studienberatung. Die Termine finden Sie hier.

Die Wahl des Dualen Praxispartners richtet sich nach Ihrer gewünschten Studienrichtung. Duale Praxispartner bewerben im Rahmen Ihrer Stellengesuche in der Regel selbstständig freie Studienplätze. Auf der Homepage finden Sie zudem bereits anerkannte Duale Praxispartner.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, weitere Unternehmen als Duale Praxispartner anerkennen zu lassen, sodass Sie als Studierende_r Ihren Dualen Praxispartner „mitbringen“. Wenn Sie einen potenziellen Dualen Praxispartner gefunden haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Studienrichtungsleitung auf, in der Sie studieren wollen. Die Kontaktinformationen entnehmen Sie bitte der Homepage.

Wir unterstützen Sie bei der Realisierung Ihres Studiums an der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn. Wenden Sie sich bei Fragen zu Ihren individuellen Bedarfslagen an unsere Ansprechpartner_innen für Inklusion.

Achten Sie auf eine vollständige und aussagekräftige Bewerbung und die formale Sauberkeit (u.a. Rechtschreibung und Grammatik). Orientieren Sie sich hierbei an den aktuellen Standards zur Erstellung einer Bewerbung. Wenn Sie bereits Vorkenntnisse in der gewünschten Studienrichtung haben, binden Sie diese mit in Ihre Bewerbung ein. Jeder Duale Praxispartner wählt selbst den / die Studierende_n aus und legt somit seine eigenen Auswahlkriterien fest. Schauen Sie ggf. vorhandene Stellenausschreibungen an und bereiten Sie sich anhand des Dualen Praxispartnerprofils gut vor.

Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Studienantrag für das jeweilige Studienjahr (Das Dokument finden Sie hier).
  • Studienvertrag im Original
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses
  • Passbild
  • Einwilligung zur Speicherung und Nutzung von Passbildern
  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse

Aktuell müssen die Bewerbungsunterlagen im Original an der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn eingereicht werden.

Nein, die Staatliche Studienakademie Breitenbrunn legt keine Studienbeschränkung mit Numerus Clausus fest. Die Auswahl der / des Studierenden obliegt dem Dualen Praxispartner. Dieser legt somit auch die Auswahlkriterien fest wie z.B. einen Notendurchschnitt im Abitur.

Die Dualen Praxispartner erhalten im Mai und Juni des jeweiligen Studienjahres die Zusage für die angefragten Studienplätze. Im Anschluss erhalten Sie die Zusage für Ihr Studium. Erfüllen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zulassungsvoraussetzungen noch nicht (weil Sie beispielsweise Ihr Abiturzeugnis noch nicht erhalten und eingereicht haben), erhalten Sie Ihre Zulassung nach Eingang der noch fehlenden Unterlagen.

Aktuell sind ca. 440 Studierende an der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn verteilt auf drei Studienjahre immatrikuliert.

Ja, es gibt eine Mindeststudienvergütung. Diese ist in der Dualen Praxispartnerordnung geregelt und beträgt 440 € pro Monat. Sie erhalten diese sowohl während der Theoriephasen als auch während der Praxisphasen. Eine Mehrvergütung kann individuell mit dem Dualen Praxispartner verhandelt werden.

Der Wechsel der Studienphasen findet in der Regel alle drei Monate (12 Wochen) statt. Den Zeitplan mit Theoriephasen (Präsenz an der Akademie) und Praxisphasen (Präsenz beim Dualen Praxispartner) für die jeweilige Matrikel finden Sie hier.

Das Studienjahr beginnt zum 1. Oktober. Die Theorie- und Praxisphasen wechseln sich entsprechend der Terminpläne für die jeweilige Matrikel ab. Semesterferien gibt es an der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn nicht. Im Rahmen Ihrer Praxisphasen haben Sie Anspruch auf Urlaub. Den Urlaubsanspruch regelt Ihr Studienvertrag.

Ja, Sie können sich Studienleistungen anerkennen lassen. Dafür müssen Sie einen Antrag beim Prüfungsamt stellen. Sie erhalten hierfür ein entsprechendes Formular. Studienleistungen werden nur semesterweise anerkannt. Ihr Studium verkürzt sich dadurch nicht. Beachten Sie, dass Sie die Anerkennung vor dem Ablegen einer Prüfungsleistung beantragen müssen. Eine nachträgliche Anerkennung ist nicht möglich.

Wohnen

Auf dem Campus in Breitenbrunn stehen Ihnen zwei Wohnheime zur Verfügung. Alle Informationen dazu finden Sie hier. Zudem besteht die Möglichkeit, sich in Breitenbrunn und Umgebung eigenständig auf Wohnungssuche zu begeben.

Wohnungsanzeigen finden Sie an den Pinnwänden im Gebäude der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn. Zudem können Sie sich an die Verwaltung der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn wenden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie hier. Ebenso können Sie sich auf der Gemeinde Breitenbrunn bzw. auf der Homepage der Gemeinde informieren. Darüber hinaus bietet beispielsweise die Wohnungsbörse Erzgebirge eine Vielzahl an Objekten an.

Sie können sich bezüglich der Bewerbung auf einen Wohnheimplatz sowie bei Fragen rund um das Thema Wohnen auf dem Campus an unsere Verwaltung wenden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie hier.

Die Mietkonditionen sind von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Jeweils aktuelle Informationen zu den Kosten für einen Wohnheimplatz entnehmen Sie bitte unserer Homepage.

Sie erhalten mit Ihrer Zulassung den Antrag auf einen Wohnheimplatz. Sobald dieser in unserer Verwaltung eingeht, können Sie bei der Platzvergabe berücksichtigt werden. Die Platzvergabe richtet sich nach dem Posteingang Ihres Antrags, der Entfernung der Studienakademie zum Wohnort sowie dem Vorliegen von triftigen Gründen zur Platzvergabe (z.B. bei Vorliegen einer körperlichen Einschränkung). Nach Prüfung Ihrer Antragsunterlagen erhalten Sie Ende August / Anfang September des jeweiligen Studienjahres Ihre Zu- / Absage für das Wohnheim.

Wenn Sie keinen Wohnheimplatz erhalten, besteht die Möglichkeit, sich in Breitenbrunn und Umgebung auf Wohnungssuche zu begeben. Wohnungsanzeigen finden Sie an den Pinnwänden im Gebäude der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn. Zudem können Sie sich an die Verwaltung der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn wenden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie hier. Ebenso können Sie sich auf der Gemeinde Breitenbrunn bzw. auf der Homepage der Gemeinde informieren. Darüber hinaus bietet beispielsweise die Wohnungsbörse Erzgebirge eine Vielzahl an Objekten an.

Jedes Wohnheimzimmer ist mit einem Bett, einem Tisch, einem Stuhl, einem Schrank sowie Bettwaren (Kissen und Decke) ausgestattet. Alle weiteren Sachen sind selbst mitzubringen (z.B. Bettwäsche, Handtücher, Geschirr).

Beratung und Unterstützung für besondere Bedürfnisse

An jeder Staatlichen Studienakademie wird ein/e Beauftragte_r für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten vom jeweiligen Studienakademierat aus dem Kreis der Mitgliedergruppen nach § 5 Absatz 1 Nummern 1 bis 4 gewählt. Sie finden die aktuellen Ansprechpartner_innen hier.

Die bzw. der Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartner_in und Mitwirkende_r bei allen Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf / Studium betreffen. Diese/r berät Sie zu Ihrer individuellen Situation, nimmt Wünsche, Anregungen und Beschwerden entgegen. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

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Das Studium an der Berufsakademie Sachsen wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.

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