Expertise bei der Evaluierung des Gute-Kita-Gesetz eingebracht
Zeigt das Gute-Kita-Gesetz Wirkungen? Haben sich die Erwartungen an das Gute-Kita-Gesetz erfüllt? Wie könnte eine Weiterentwicklung des Gesetzes aussehen? Hierzu wurde vom Forschungs- und Innovationsverbund der Evangelischen Hochschule Freiburg ein virtueller Expert*innenworkshop für Sachsen durchgeführt. Prof. Dr. Samuel Jahreiß – Professor für Soziale Arbeit am Standort Breitenbrunn – beteiligte sich an dem Fachaustausch, der sich gezielt an Fachberater*innen, Professionelle in der Aus- und Weiterbildung, Vertreter*innen von Trägerverbünden, Verbände, Elternvertretungen und Jugendämter richtete. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bei der Verbesserung der Kita-Qualität. Im Freistaat Sachsen werden aktuell folgende Maßnahmen gefördert: „Freistellung der Praxisanleitung“ (auch für das Mentoring von Studierenden), „Personalkostenzuschuss zur Fachkräftegewinnung“ (u.a. 750 Euro für Studierende der Sozialen Arbeit), „Qualifizierung von Praxisanleitungen“, Kompensierung von „Ausfallzeiten in der Kindertagespflege“, Durchführung von „Teamfortbildungen“ und Verbesserung der „Ausstattung mit digitalen Medien“. Förderanträge können im Übrigen beim Kommunalen Sozialverband Sachsen gestellt werden. Alle beteiligten Expert*innen waren sich einig, dass die aktuell finanzierten Maßnahmen wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Qualität in sächsischen Kindertageseinrichtungen setzen und einer dauerhaften Verstetigung bedürfen.
Kontakt: Prof. Dr. phil. Samuel Jahreiß (samuel.jahreiss@ba-sachsen.de)